Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mehrtagesbusreisen

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Vetter Touristik RvGmbH, nachstehend „VT“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.10.2020 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von VT und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von VT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von VT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von VT vor, an das VT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit VT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von VT erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde VT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch VT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird VT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von VT erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von VT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde VT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. VT ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von VT beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird . Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. VT wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. VT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. VT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl VT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist VT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreten

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von VT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind VT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. VT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von VT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von VT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte VT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. VT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren vorliegt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern VT den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann VT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann VT vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann VT vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.4. VT ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -b) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für VT führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von VT zu erstatten. VT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die VT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. VT hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von VT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von VT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber VT unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert VT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann VT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von VT unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. VT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei VT wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

Stornostaffel - Entschädigung in % des Reisepreises

Zugang vor ReisebeginnABCKF
bis 60. Tag10 %5 %15 %10 %20 %
59. bis 30. Tag25 %15 %50 %25 %25 %
29. bis 14. Tag50 %30 %70 %50 %30 %
13. bis 7. Tag50 %40 %80 %70 %80 %
6. bis 2. Tag75 %50 %80 %80 %80 %
1. Tag und Nichtanreise90 %80 %90 %90 %90 %

5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, VT nachzuweisen, dass VT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von VT geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. VT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit VT nachweist, dass VT wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist VT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist VT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat VT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von VT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie VT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil VT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann VT bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 25 € pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. VT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von VT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) VT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) VT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von VT später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. VT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von VT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von VT beruht.
8.2. Kündigt VT, so behält VT den Anspruch auf den Reisepreis; VT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die VT aus einer anderweiti gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

9.1. VT kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
9.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 9.1. verliert VT den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

10.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit VT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von VT vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von VT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an VT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von VT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von VT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von VT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er VT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von VT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und VT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich VT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung von VT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 11.2. VT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von VT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. VT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs oder Organisationspflichten von VT ursächlich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber VT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

13. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

13.1. VT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist VT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald VT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird VTden Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird VT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von VT oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von VT einzusehen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. VT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn VT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. VT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde VT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass VT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. VT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass VT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. VT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und VT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende


können VT ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von VT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von VT vereinbart.

16. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

16.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
16.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2019

Reiseveranstalter ist: Vetter Touristik RvGmbH
Hinsdorfer Weg 1
06780 Zörbig OT Salzfurtkapelle
Telefon: 03494 - 36690
E-Mail: info@vetter-touristik.de
Geschäftsführer: Birgit Vetter, Kristin Vetter
Handelsregister: HRB10376
Stand dieser Fassung: April 2021

Kontakt für Beistand und Mängelanzeige
Vetter Touristik RvGmbH
Dessauer Allee 50b
06766 Bitterfeld - Wolfen
Telefon: 03494 - 62130
E-Mail: buze@vetter-touristik.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreuzfahrten

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Vetter Touristik RvGmbH, nachstehend „VT“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.10.2020 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von VT und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von VT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von VT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von VT vor, an das VT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit VT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist VT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von VT erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde VT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch VT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird VT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von VT erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von VT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde VT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. VT ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von VT beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. VT wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. VT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. VT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl VT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist VT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von VT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind VT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. VT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von VT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von VT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte VT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. VT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren vorliegt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern VT den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann VT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann VT vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann VT vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.4. VT ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -b) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für VT führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von VT zu erstatten. VT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die VT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. VT hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von VT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von VT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber VT unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert VT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann VT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von VT unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. VT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei VT wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

 

Zugang vor ReisebeginnStornostaffel - Entschädigung in % des Reisepreises
bis 70. Tag25 %
69. bis 42. Tag30 %
41. bis 22. Tag35 %
21. bis 14. Tag50 %
13. bis 7. Tag80 %
6. bis 2. Tag80 %
1. Tag und Nichtanreise90 %

5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, VT nachzuweisen, dass VT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von VT geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. VT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit VT nachweist, dass VT wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist VT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist VT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat VT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von VT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie VT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil VT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann VT bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 25 € pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. VT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von VT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) VT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) VT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von VT später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. VT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von VT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von VT beruht.
8.2. Kündigt VT, so behält VT den Anspruch auf den Reisepreis; VT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die VT aus einer anderweiti gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

9.1. VT kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
9.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 9.1. verliert VT den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

10.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit VT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von VT vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von VT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an VT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von VT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von VT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von VT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er VT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von VT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und VT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich VT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung von VT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. VT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von VT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. VT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs oder Organisationspflichten von VT ursächlich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber VT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

13. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

13.1. VT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist VT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald VT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird VTden Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird VT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von VT oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von VT einzusehen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. VT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn VT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. VT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde VT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass VT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. VT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass VT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. VT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.


15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und VT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende
können VT ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von VT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von VT vereinbart.

16. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

16.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
16.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2019

Reiseveranstalter ist:
Vetter Touristik RvGmbH
Hinsdorfer Weg 1
06780 Zörbig OT Salzfurtkapelle
Telefon: 03494 - 36690
E-Mail: info@vetter-touristik.de
Geschäftsführer: Birgit Vetter, Kristin Vetter
Handelsregister: HRB10376
Stand dieser Fassung: April 2021

Kontakt für Beistand und Mängelanzeige
Vetter Touristik RvGmbH
Dessauer Allee 50b
06766 Bitterfeld - Wolfen
Telefon: 03494 - 62130
E-Mail: buze@vetter-touristik.de

Informationspflicht nach Pauschalreiserechtlinie

NOTRUFKONTAKT

Sollten Sie während Ihrer Reise einmal nicht zufrieden sein oder der Ablauf gestört werden, möchten wir Ihnen umgehend die Möglichkeit zur Abhilfe bereiten. Auch weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass nachträgliche Reklamationen nur dann begründet sind, wenn diese auch dem Veranstalter zugehen. Hierfür haben wir folgende Notfallkontakte:
• Bei Verspätung des Hauptbusses bei der Anreise: 03494 - 36 69 200
• Bei Verspätung des Haustürtransfers bei der Anreise: 03494 - 38 42 248
Die Notfallrufnummer steht Ihnen nur während der Anreise für den Notfall zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dringend innerhalb von 10 Minuten bei dieser Telefonnummer, sollte ihr Bus/Haustürservice Verspätung haben. Über diesen Anschluss erhalten Sie keinerlei Auskünfte für Ihre Reise.
• Während der Reise: Während der Reise haben Sie die Möglichkeit, sich an die Reiseleitung vor Ort (z.B. in Polen), den Busfahrer oder an Ihr Reisebüro zu wenden. Auch die Buchungszentrale steht Ihnen unter +49 (0) 3494 - 62 13 0 (Mo bis Fr von 09 bis 17) oder buze@vetter-touristik.de bei Problemen gern unterstützend zu Ihrer Seite. Die reine Anmerkung an der Hotelrezeption genügt im Rechtsfall nicht.

BUSKOMFORT

Eine Busreise mit Vetter-Touristik - das bedeutet neben modernen, komfortablen Reisebussen, die mit Bordküche, WC, Video- und Klimaanlage sowie Schlafsesselbestuhlung ausgestattet sind, auch freundlicher Service und Kundenorientierung. Sie sollen sich schon auf der Reise entspannen und so haben die Sitzreihen einen Mindestabstand von 77 cm sowie Armlehnen auf der Gangseite. Aufgrund der Bauart der Busse verfügen die Sitzplätze hinter den Einstiegen über eine geringere Beinfreiheit, sind ohne Fußstützen und statt mit Klapptischen mit einer Ablage versehen. Sollten wir einmal auf Kleinfahrzeuge oder Überlandreisebusse ausweichen müssen, ist dies bei den Reiseleistungen erwähnt.

Gute Fahrt in guter Luft
Der Gesundheit und den Nichtrauchern unter unseren Gästen zuliebe setzen wir generell nur Nichtraucherbusse ein. Wir empfehlen den Rauchern, die regelmäßig eingelegten Pausen zu nutzen.

Modern, neu und zeitgemäß
Wir gehen mit der Zeit! Im Sommer 2021 haben wir begonnen unsere Flotte rundum zu erneuern. Ab 2022 wird jeder der 14 Reisebusse mit WLAN und USB Ladestation aller 4 Sitze ausgestattet sein.

OZONOS - unser „Virenkiller!"
Unsere modernen Reisebusse sind alle mit den Ozonos - Luftreinigungsgeräten ausgestattet. Die Ozonos-Aircleaner beseitigen Erreger (Bakterien, Viren, Keime etc.) zu 99% in der Luft und zu 92% auf Oberflächen.

KOSTENFREIE SITZPLATZRESERVIERUNG

Mit dem Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie bei den meisten Reisen eine Sitzplatzreservierung. Ausnahmen sind unsere Buspendel. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt nach Reihenfolge des Buchungseinganges, so dass Ihnen eine zeitige Buchung die gewünschten Sitzplätze sichern kann. Die Sitzplätze sind jedoch nicht Vertragsbestandteil und können im Interesse einer hohen Durchführbarkeit der Reisen geändert werden (z.B. der Einsatz kleinerer, größerer und mehrerer Fahrzeuge).

TÜV GEPRÜFTE QUALITÄT UND SICHERHEIT

Unsere qualifizierten, freundlichen und erfahrenen Busfahrer befördern Sie und Ihr Gepäck mit TÜV-geprüften, modernen Reisebussen sicher zu Ihrem Urlaubsziel. Bei längeren Fahrten sind die Busse mit zwei Fahrern besetzt oder es wird eine Zwischenübernachtung eingelegt. Natürlich werden bei uns auch die Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von Busfahrern eingehalten und bei der Planung aller Reisen bedacht.

HAUSTÜRABHOLUNG

Bei Vetter Touristik beginnt Ihr Urlaub bei Busmehrtagesfahrten und ausgewählten Kreuzfahrten direkt an Ihrer Haustür! Guter Service ist bei uns selbstverständlich! Und so holen wir Sie direkt von zu Hause ab und bringen Sie nach dem Urlaub auch wieder sicher dorthin zurück. Die genaue Abholzeit sowie die Notruf- Telefonnummer erhalten Sie mit Ihren endgültigen Reiseunterlagen. Sollte Ihre Heimatadresse nur eingeschränkt erreichbar sein (Umleitungen oder Baustellen in Ihrer Nähe), sind wir für detaillierte Hinweise sehr dankbar.
Für folgende Postleitzahlen ist der Haustürservice bereits im Katalogpreis enthalten:
• 041.. - 045.. • 04838 – 04839 • 061.. - 064.. • 066.. - 0689. • 0690. • 391.. - 392.. • 3932. • 394..
Für folgende Postleitzahlen erheben wir einen Zuschlag für den Haustürservice in Höhe von 20 € p.P. erhoben:
• 046.. – 049.. • 065.. • 0691. • 388.. • 39300 – 39319 • 39330 – 39359
Für diesen Bereich wird ein Zuschlag für den Haustürservice in Höhe von 45 € p.P. erhoben:
• 07… • 3848. • 39360 – 39399 • 395.. – 396..
Für weitere Gebiete unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot!
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass auch mehrere Zustiegsstellen im Sinne einer effektiv-wirtschaftlichen Planung miteinander koordiniert werden.

REISEINFORMATIONEN

Ausflüge
Bitte beachten Sie, dass sich der Reiseverlauf auf Grund höherer Gewalt oder äußerer Umstände ändern und der Tag eines Ausfluges auf Grund dessen variieren kann. Die Leistungen bleiben unberührt.

Eintrittsgelder
Diese sind bei Ausflügen, wenn sie nicht ausdrücklich als Leistung genannt werden, generell nicht im Reisepreis enthalten und müssen vor Ort gezahlt werden.

Mitnahme von Reisegepäck bei Busreisen & Kreuzfahrten
Wir möchten Ihnen hier ein paar Informationen und Tipps vorab mit auf die Reise geben. Eine unbegrenzte Mitnahme von Reisegepäck ist nur bei eigener An- und Abreise möglich. Im Bus gilt pro Gast 1 Koffer (max. 20 kg) + 1 Reisetasche, da das Volumen des Gepäckraumes begrenzt ist. Bei Busanreisen mit Zwischenübernachtung beachten Sie bitte, dass das große Gepäck im Bus verbleibt und ein kleines Handgepäck für die Übernachtung empfehlenswert ist. Damit keine Verwechslungen entstehen ist die Kennzeichnung der Gepäckstücke während der ganzen Reise im Bus Pflicht.

Reisen für Menschen mit Handicap
Grundsätzlich sind unsere Reisen nicht für Personen geeignet, die nicht selbstständig in den Bus ein- bzw. aussteigen können. Gern geben wir Ihnen auf Nachfrage weitere Details zum Reiseablauf und den Anforderungen von z.B. Laufwegen. Sollten Sie auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sein, dann reisen Sie bitte mit einer geeigneten Begleitperson, welche Ihnen während der Busreise behilflich sein kann. Rollatoren und Rollstühle können nur klappbar und in Leichtbauweise mitgenommen werden. Diese müssen bei der Buchung angemeldet werden.

Kinder
Kinder sind bei uns willkommen! Gern geben wir Ihnen hier eine Ermäßigung, die von Reise zu Reise variiert. Sollte keine Kinderermäßigung ausgeschrieben sein, unterbreiten wir ihnen gern ein Angebot. Wenn nicht anders vermerkt, beziehen sich die Kinderermäßigungen immer auf die Unterbringung eines Kindes im Zimmer mit zwei Vollzahlern. Für die Mitnahme eines Kindersitzes ist die Aufsichtsperson selbst verantwortlich! Es dürfen Kindersitze ohne Prüfzeichen ECE 44/03 od. 44/04 bußgeldbewehrt nicht mehr verwendet werden.

Kurtaxe
Diese ist, wenn nicht anders ausgeschrieben, kein Bestandteil des Reisepreises und muss sofort nach Eintreffen im Hotel beglichen werden. Der Betrag der Kurtaxe steht in unseren Ausschreibungen per Stand der Drucklegung. Auf Nachfrage übermitteln wir Ihnen gern den tagesaktuellen Preis.

Maximale Reiseteilnehmerzahl
Unsere Reisebusse haben eine Größe von durchschnittlich 48 Sitzplätzen, maximal jedoch 59 Sitzplätzen. Dies ist auch die maximale Gruppenstärke, sollten wir nichts anderes bei der jeweiligen Reise ausschreiben.

Mindestteilnehmerzahl
Diese entnehmen Sie der jeweiligen Reise. Ist die notwendige MTZ nicht erreicht, so hat Vetter Touristik das Recht, diese Reise aus wirtschaftlichen Gründen bis maximal 20 Tage vor Reiseantritt zu stornieren.

Sprache der Reiseleitung
Unsere Ausflüge werden, soweit nicht explizit in den Leistungen erwähnt, immer in deutscher Sprache durchgeführt.

Reisedokumente
Wir informieren Sie gern über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Reiselandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen für deutsche Staatsbürger niedergeschrieben sind. Bitte fragen Sie uns nach den Einreisebestimmungen für andere Nationalitäten. Gern übermitteln wir Ihnen diese. Für die Gültigkeit und Mitnahme Ihrer Personaldokumente ist Vetter Touristik nicht verantwortlich. Wenn nicht anders ausgeschrieben genügt die Mitnahme des Personalausweises bzw. Reisepasses.

Reiseunterlagen
Ihre endgültigen Reiseunterlagen (Voucher) liegen für Sie rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Reiseantritt in Ihrem Reisebüro bereit. Die Aushändigung erfolgt erst nach bei uns eingegangener Zahlung. Eintrittskarten zu gebuchten Veranstaltungen händigt Ihnen der Reisebusfahrer vor Veranstaltungsbeginn aus.

Verpflegung
Es gilt die Verpflegungsleistung laut Reiseleistungen. Die Verpflegung beginnt bei Halb- und Vollpension, wenn nicht anders ausgeschrieben, mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Heimreisetag.

Versicherungen
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und informieren Sie gern über den möglichen notwendigen Versicherungsschutz. Wir bieten Ihnen hierfür ein preisgünstiges und sicheres Versicherungspaket an. Hierbei arbeiten wir mit dem Versicherungsunternehmen MDT zusammen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist MDT zu informieren. Vetter Touristik leistet hierbei gern Hilfestellung, ist jedoch mit der Schadensregulierung nicht befasst.

REISEN ZU „CORONA-ZEITEN“

Bitte beachten Sie, dass wir die aufgeführten Leistungen einer Reise nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen. Davon können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile betroffen sein (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Buff et), aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. vorgeschriebene Fieber- oder Corona-Tests) sowie allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften oder eingeschränkter Zutritt zu Sehenswürdigkeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

KATALOGINFORMATION

Leistungsänderungen
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.

Preisänderungen
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechend ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren:
• Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten, auch der Benzinkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
• Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Für Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit wirksam vereinbart, die Bestimmungen über Preisänderungen in unseren Reisebedingungen, auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen.

PKW-ANREISE

Wenn Sie in einem Kurort mit Ihrem eigenen PKW unabhängig und flexibel sein möchten, können Sie fast alle Kurangebote aus diesem Katalog auch als PKW-Reise buchen. Gern reservieren wir für Sie bei Buchung – wenn möglich – einen Parkplatz für Ihr Auto. Für die Eigenanreise gewähren wir natürlich einen Abschlag. Bitte entnehmen sie diesen den einzelnen Kurseiten. Die Zimmer stehen Ihnen bei Eigenanreise in der Regel ab 15 Uhr zur Verfügung.

RADREISEN

Ein großer Vorteil unserer Radreisen sind qualifizierte Radreiseleiter auf allen Touren! Auch fahren wir mit einem modernen Fahrradanhänger, so dass Sie gern Ihre eigenen Fahrräder benutzen können. Bei manchen Reisen sind Leihräder vor Ort zu mieten. Sollten Sie Ihr eigenes Rad mitnehmen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie können Ihr Fahrrad einen Tag vor Abreise nach Salzfurt auf den Verkehrshof bringen.
2. Alternativ bieten wir Ihnen unseren Spartipp an, d.h. Sie kommen direkt, ohne Haustürservice, zu einer der Hauptzustiegsstellen und sparen sogar noch 35,- € p. P.!

REISEVERLAUF

Tag 1 der Ausschreibung entspricht immer dem ersten Tag des ausgeschriebenen Reisedatums. Sollte nichts abweichendes angekündigt sein, beginnt die Fahrt vormittags. Am Rückreisetag beginnt die Heimfahrt nach dem Frühstück im Hotel.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Tagesfahrten

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit ihrer Reiseanmeldung bieten Sie VETTER TOURISTIK den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch VETTER TOURISTIK zustande. Die Annahme erfolgt durch Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch VETTER TOURISTIK entweder beim Kunden selbst oder im entsprechenden Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wird dieses Angebot vom Kunden innerhalb dieser Frist nicht durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises bzw. Anzahlung) angenommen, so gilt das Neuangebot als abgelehnt, es sei denn, dass VETTER TOURISTIK den Kunden darauf hingewiesen hat, dass nach Ablauf dieser Frist vom Einverständnis im Hinblick auf die Vertragsänderung ausgeht. Für telefonische Buchungen gilt, dass bis 30 Tage vor Reisebeginn nur der unverbindliche Buchungswunsch des Kunden entgegen genommen und die Leistung reserviert wird. VETTER TOURISTIK übermittelt den Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Füllt der Kunde dieses aus und sendet es innerhalb von 7 Tagen rechtsverbindlich unterzeichnet zurück, so kommt die Buchungsbestätigung zustande. Telefonische Buchungen, welche kürzer als 30 Tage vor Reisebegi nn erfol gen, sind sofort verbindlichund führen zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.

2. Bezahlung

Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder oder das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, unverzüglich die Reisebestätigung. Mit Abschluss des Reisevertrages ist die Zahlung fällig.

3. Leistungen

a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog/Sonderausschreibungen) in Verbindung mit den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung und dem Voucher.

b) Änderungen und Nebenabreden sind vom Veranstalter schriftlich zu bestätigen.

c) Für nicht im Katalog o. ä. ausgeschriebene Zustiegsorte kann ein Transferzuschlag erhoben werden. Die Liste ist in der Buchungszentrale erhältlich.

d) Maßgebend für die Gewährung einer Kinderermäßigung ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt.

e) Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt bei Eingang der Buchung. Sitzplätze sind nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich.

4. Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von VETTER TOURISTIK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.

c) Im Fall einer erheblichen Änderung einer Reiseleitung kann der Reisende vom Vertrag zurück treten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

e) Der Reisende hat die Rechte aus 4c unverzüglich nach der Erklärung von VETTER TOURISTIK geltend zu machen. Umbuchungen der Reise nach Reisebeginn sind nur in Ausnahmefällen möglich. Sie sind bei der zuständigen Reiseleitung vorzunehmen. Mehrkosten, die durch die Umbuchung der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist unter der angegebenen Adresse oder bei der Buchungsstelle empfohlenerweise schriftlich zu erklären. In diesem Fall kann VETTER TOURISTIK von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.

a) Hierfür sind in der Regel pauschal je angemeldeten Teilnehmer folgende Prozentsätze maßgeblich:

Von der Buchung an - bis 20 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises - 19 bis 4 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises - 3 bis 1 Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises - bei Nichtanreise 100% des Reisepreises.

b) Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten oder Fahrkarten (Theater, Musical, Konzert, Schifffahrt, Bahnfahrt) enthalten sind, gelten unanhängig vom Stornotermin 80% Stornokosten und bei Nichtanreise 100%.

c) Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die Kosten von VETTER TOURISTIK anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren. Sollten die der VETTER TOURISTIK durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.

d) Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. VETTER TOURISTIK wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch Vetter Touristik

VETTER TOURISTIK kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

- Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. So behält VETTER TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis. VETTER TOURISTIK muss sich allerdings den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die VETTER TOURISTIK aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der VETTER TOURISTIK von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

- Bis 1 Woche vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird und diese bis 1 Woche vor vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht erreicht ist. In jedem Fall ist VETTER TOURISTIK verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Haftung

VETTER TOURISTIK haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: Die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der im Katalog angegebenen Reiseleistungen; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. VETTER TOURISTIK übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten der Flug- bzw. Fahrzeiten. Darüber hinaus haftet VETTER TOURISTIK nicht bei der Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt, wie z.B. Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Epidemien, Umweltbelastungen, Verfügungen der Behörden usw.

9. Gewährleistung

Wird die Reise nicht ordnungsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. VETTER TOURISTIK kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. VETTER TOURISTIK kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er die Reisemängel bei VETTER TOURISTIK (Busfahrer, Reiseleitung) unverzüglich anzeigt. Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich sind. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige scheiden Minderungsansprüche aus. Der Reisende kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kündigen, wenn VETTER TOURISTIK nach einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von VETTER TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. VETTER TOURISTIK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Theaterbesuche, Veranstaltungen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Für Leistungen, bei denen VETTER TOURISTIK nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der jeweilige Veranstalter nach seinen Bedingungen, die dem Reiseteilnehmer vor der Reiseanmeldung verfügbar sein müssen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge) haftet VETTER TOURISTIK grundsätzlich nicht.

11. Mitwirkungspficht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach dem §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber VETTER TOURISTIK geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden am Einhalten der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c - 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

VETTER TOURISTIK nimmt weder freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, noch sind sie dazu gesetzlich verpflichtet. VETTER TOURISTIK weist für alle Reiseverträge, die nach Ziffer 1.4 im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann VETTER TOURISTIK nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Vetter Touristik gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von VETTER TOURISTIK maßgebend

17. Allgemein

Sämtliche Angaben der Leistung, Programme, Termine und Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Februar 2022.

18. Veranstalter

Vetter-Touristik Reiseverkehrs GmbH
Hinsdorfer Weg 1 · 06780 Zörbig OT Salzfurtkapelle
Registergericht Halle HRB 376 · Gerichtsstand: Amtsgericht Stendal HRB 10376
Internet: www.vetter-touristik.de · e-mail: info@vetter-touristik.de